Die gesetzliche Lage:
- Für Erwachsene ist eine kieferorthopädische Behandlung eine reine Privatleistung. Die Kassen zahlen nur bei schweren Kieferanomalien.
- Seit 2002 sind Zahnstellungen in fünf Schweregrade eingeteilt, die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG).
- Für Kinder und Jugendliche zahlt die Kasse zahlt nur bei KIG 3, 4 und 5. Eltern müssen für ihre Kinder einen Eigenanteil von 20 Prozent selbst übernehmen. Er wird von den Kassen am Ende einer erfolgreichen Behandlung erstattet.
- Wenn Eltern Zusatzleistungen für die Kinder wünschen, sollten sie sich alle Kosten auflisten lassen und eine schriftliche Vereinbarung schließen.
Die Vorgehensweise:
Für Erwachsene besteht demzufolge kein Unterschied zwischen einer reinen Privatpraxis wie der unseren und einer Kassenpraxis; die Behandlung wird nach der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) abgerechnet.
Bei uns bekommen Sie für Ihre Behandlung einen transparenten Kostenplan, den Sie detailliert mit uns besprechen können und anhand dessen Sie genau die erbrachten Leistungen kontrollieren können. Diesen Plan können Sie – falls vorhanden – bei Ihrer privaten Zusatzversicherung einreichen.