Kosten

Transparente Kommunikation und faire Preise

Die gesetzliche Lage:

Die Vorgehensweise:

Für Erwachsene besteht demzufolge kein Unterschied zwischen einer reinen Privatpraxis wie der unseren und einer Kassenpraxis; die Behandlung wird nach der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) abgerechnet.

Bei uns bekommen Sie für Ihre Behandlung einen transparenten Kostenplan, den Sie detailliert mit uns besprechen können und anhand dessen Sie genau die erbrachten Leistungen kontrollieren können. Diesen Plan können Sie – falls vorhanden – bei Ihrer privaten Zusatzversicherung einreichen.

 

Kinder und Jugendliche können die sogenannte Kostenerstattung wählen.

Hier erstattet die gesetzliche Krankenkasse die Kosten, die bei einer Behandlung über die gesetzliche Versichertenkarte anfallen würden. Die Differenz zur der Privatbehandlung, gerechtfertigt durch aufwendigere Behandlungsmethoden und hochwertigere Materialien, tragen Sie selbst oder Ihre Zusatzversicherung.

Ihre gesetzliche Krankenkasse muss der Kostenerstattung zustimmen, sie könnte lediglich bis zu max 5% für Verwaltungsaufwand einbehalten.

Sie erfahren durch die Rechnung die genauen Kosten der erbrachten Leistungen und können aufwendigere Behandlungen leichter wählen, da Sie nur die Differenz zur gesetzlichen Sachleistung zahlen müssen.

Ausführliche Informationen finden Sie unter anderem hier:

Bundesgesundheitsministerium

Wikipedia Kostenerstattung

AOK Lexikon

Patienten mit einer Überweisung von einer Kassenpraxis (z.B. HNO, Orthopädie) bekommen bei uns eine ausführlichen und sorgfältige Erstberatung und einer Rechnung auf GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) Basis. Nähere Infos telefonisch.